21.03.2024

„Zu nackt fürs Netz?“

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 werden über Freizügigkeit im Internet aufgeklärt

Antworten auf diese Frage diskutieren in der vergangenen Woche die 8. Klassen gemeinsam mit den Medienscouts unserer Schule. Es ging um das Versenden und Empfangen von Nacktbildern, um die Frage, was daran reizvoll ist, aber auch darum, wann man sich mit dem so genannten „Sexting“ strafbar macht.

Ab 14 Jahren ist das Versenden von Nacktbildern mit beiderseitigem Einverständnis in Ordnung. Strafbar jedoch ist der Besitz von Bildern, auf denen unter 14-Jährige nackt abgebildet sind sowie das Versenden von Nacktbildern an Minderjährige. Die Medienscouts haben den Jugendlichen geraten, beim Austausch von Nacktbildern klare Absprachen zu treffen, wenig Körper zu zeigen und Bilder anschließend wieder von dem Gerät zu löschen. Sollte doch mal etwas schieflaufen, sollten sie den Kontakt abbrechen, Beweise sichern und Anzeige erstatten. Zum Schluss gab es dann noch Tipps wo man Hilfe bekommt: bei ZEBRA, bei der Nummer gegen Kummer und natürlich zu Hause und in der Schule.